Bundesverfassungsgericht bewahrt Balance von Freiheit und Sicherheit

Justiz und Inneres

Humme und Stotko begrüßen Urteil zur Online-Durchsuchung

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht dem Spuk um die Online-Durchsuchung in Bund und Land ein Ende“, erklärten die SPD-Bundestagsabgeordnete Christel Humme und der SPD-Landespolitiker Thomas Stotko. Von der Landesregierung fordern sie, die Ausspähung per Internet in Nordrhein-Westfalen unverzüglich auszusetzen. Zu begrüßen sei zudem, dass nun auch CDU-Bundesinnenminister Schäuble ähnliche Pläne für den Bund verwerfen müsse.

Die Verfassungsrichter hatten am Mittwoch ein Gesetz der CDU/FDP-Landesregierung für nichtig erklärt, das dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz weitreichende Rechte zur unangekündigten Durchsuchung privater Computer via Internet einräumte. Dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Richter. Für Stotko und Humme ein beruhigendes Urteil. „E-Mails, Bilder, Videos, Texte – das sind hochprivate Informationen. Mit dem Urteil der Verfassungsrichter bleibt ein Kernbereich der Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen geschützt“, so Jurist Thomas Stotko. Der Landesregierung wirft er vor, gegen die Meinungen von Experten und der Opposition den Abbau von Persönlichkeitsrechten betrieben zu haben. „Es hat unserem Land geschadet, dass sich FDP-Minister Wolf in dieser Sache nur von Bundesrichtern stoppen ließ“, sagt Stotko.

Christel Humme, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, äußert sich zufrieden darüber, dass auch Bundesinnenminister Schäuble die von ihm bundesweit geplante Online-Durchsuchung weitgehend zurücknehmen müsse. Der CDU-Politiker hatte eine solche Regelung in die Reform des Gesetzes für die Arbeit des Bundeskriminalamtes einbinden wollen. „Die Verfassungsrichter haben heute die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt“, sagt Christel Humme. „Ich appelliere an Schäuble, mit Justizministerin Brigitte Zypries nun an einer rechtsstaatlichen Lösung zu arbeiten.“

Die Karlsruher Richter haben die Möglichkeiten zur heimlichen Durchsuchung von Festplatten deutlich eingeschränkt. Danach muss die Online-Durchsuchung zwingend von einem Richter angeordnet werden. Verfassungsrechtlich ist sie nur zulässig, wenn ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ gefährdet sei, also beispielsweise Leib, Leben und Freiheit der Person. „Wir haben uns stets offen gezeigt, innerhalb strenger verfassungsrechtlicher Grenzen Computer-Durchsuchungen zuzulassen. Auf Grundlage des BVG-Urteils können wir eine saubere Regelung für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vereinbaren“, sagt Thomas Stotko.

 
 

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